Kann der Arbeitgeber eine Anderungskundigung aussprechen?

Kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit des Arbeitnehmers reduzieren und damit einhergehend eine Lohnminderung durchsetzen. Dazu müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, die zur Voraussetzung hat, dass erhebliche betriebliche Gründe für eine solche einschneidende Maßnahme vorliegen.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

Wie funktioniert die Stundenkürzung durch den Arbeitgeber?

Erfolgt die Stundenkürzung durch den Arbeitgeber und er wählt die Lösung der Kurzarbeit, so muss ein Teil der Belegschaft oder sogar die gesamte Belegschaft in einem geringeren zeitlichen Umfang oder sogar überhaupt nicht arbeiten. Dies gilt für einen festgelegten Zeitraum. Arbeitsrecht – Änderungsvertrag durch Arbeitgeber

Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern?

Wird bereits hier festgehalten, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern darf – beispielsweise im Rahmen der Notwendigkeit im Betrieb – ist damit auch eine Arbeitszeitverkürzung erlaubt. Allerdings kommt es an dieser Stelle durchaus zu Streitigkeiten,…

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Kann der Arbeitgeber mit einer Reduzierung nicht einverstanden sein?

Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht nur bestimmten Mitarbeitern die Arbeitszeit kürzen will, sondern dass diese Regelung bei allen Mitarbeitern Anwendung findet.

Was bedeutet sofortige Mitteilung bei der Arbeitsunfähigkeit?

Hierin heißt es: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“. Der Wortlaut lässt also unklar, ob eine sofortige Mitteilung auch bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.