Wie klage ich eine Abfindung ein?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird die Kündigung wirksam. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht regelmäßig nicht. Sie ist vielmehr Verhandlungssache.
Wie hoch ist die Abfindung nach 1 Jahr?
In der Regel zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung nach der Formel: pro Beschäftigungsjahr ein 1/2 durchschnittliches Monatsgehalt. Teilweise auch nur 1/3 Montagsgehalt. Generell hängt die zu zahlende Abfindung vom Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab.
Warum gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung?
Zwar gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung, doch ist der Kündigungsschutz in Deutschland eher auf der Seite der Arbeitnehmer. Viele Arbeitgeber werden daher eine Abfindung zahlen, um Ruhe zu haben und Gerichtskosten zu sparen. Erfahrene Anwälte kennen hier einige Tipps und Tricks, mit denen Sie eine höhere Abfindung erwirken.
Ist die Höhe der Abfindung individuell verhandelt?
Trotzdem wird die Höhe der Abfindung stets individuell verhandelt. Im Streitfall greifen Arbeitsgerichte aber auf eine einfache Faustformel zurück: Ein halbes bis ganzes Brutto-Monatsgehalt ist eine übliche Höhe für die Abfindung. Dieses wird anschließend mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit multipliziert.
Kann eine Abfindung erstritten werden?
Eine Abfindung muss erstritten werden – einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht Eine Abfindung kann in den meisten Fällen erstritten oder ausgehandelt werden. Zwar gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung, doch ist der Kündigungsschutz in Deutschland eher auf der Seite der Arbeitnehmer.
Wie können Abfindungen gezahlt werden?
Abfindungen können in einem Betrag, in Teilbeträgen oder in fortlaufenden Beträgen gezahlt werden. Der Abfindungsrechner berechnet Ihnen je nach Höhe Ihres Jahresgehalts und der erhaltenen Abfindung die zu erwartende steuerliche Belastung. Testen Sie unseren Abfindungsrechner!