Was passiert bei einer Anzeige wegen Falschaussage?

Was passiert bei einer Anzeige wegen Falschaussage?

Eine Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§153 StGB). Die Ermahnung zur Wahrheit gilt nicht nur für Ihre Aussage als Zeuge vor Gericht. Wer also dort nicht ganz die Wahrheit sagt, macht sich nicht wegen Falschaussage (Falsche uneidliche Aussage) strafbar.

Was gilt als Falschaussage?

Eine Falschaussage liegt vor, wenn ein Zeuge vor Gericht absichtlich die Unwahrheit gesagt hat. Nicht ausreichend ist es, wenn der Zeuge zwar etwas Falsche gesagt hat, aber davon ausgegangen ist, es wäre die Wahrheit. Wichtig: Wenn sich der Betroffene nicht sicher ist, muss er dies dem Gericht sagen.

Welche Konsequenzen hat eine falsche eidesstattliche Versicherung?

Die Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind in §156 StGB geregelt. Es handelt sich nach Definition des Gesetzes um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Unterschieden werden dabei fahrlässig falsche und vorsätzlich falsche eidesstattliche Erklärungen.

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Ist die Berichtigung einer falschen Aussage strafbar?

Dieser Paragraph sieht die Berichtigung einer falschen Aussage vor. Dies ist eine Form der tätigen Reue, die allerdings rechtzeitig stattfinden und eine vollständige Richtigstellung beinhalten muss. Das Gesetz stellt die Verleitung oder Anstiftung zu einer uneidlichen Falschaussage nach § 153 StGB unter Strafe.

Warum ist eine Aussage falsch?

Nach einer Ansicht, der subjektiven Theorie, ist eine Aussage dann falsch, wenn sie dem Vorstellungsbild und Wissen des Aussagenden widerspricht. Beispiel: Die Aussage des Aussagenden ist objektiv richtig, der Täter hält sie irrig für falsch.

Wie kann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden?

Die Abgabe kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist erforderlich, dass die abgegebene Erklärung, auf welche sich die eidesstattliche Versicherung bezieht inhaltlich unrichtig sein. Um dies feststellen zu können gelten die Ausführungen zu § 153 StGB entsprechend.