Kann ein Mieter den Vertrag fristlos kundigen wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung leben kann?

Kann ein Mieter den Vertrag fristlos kündigen wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung leben kann?

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Mieters derart, dass er die angemietete Wohnung nicht mehr bewohnen kann, entsteht daraus grundsätzlich kein Recht auf fristlose Kündigung. Er kann jedoch Anspruch auf einen Mietaufhebungsvertrag haben, wenn er einen Nachmieter vorschlägt.

Wie kann ich meine Wohnung vorzeitig kündigen?

1. Die harte Wahrheit: Vorzeitig Kündigen ist nicht möglich. Verträge sind prinzipiell einzuhalten und damit auch die darin vereinbarten „Vertragslaufzeiten“.

Kann der Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen?

Er darf auch nicht verlangen, einen neuen, für ihn vorteilhafteren Mietvertrag mit dem Mieter abzuschließen. Er tritt lediglich in den bestehenden Mietvertrag ein. Es gilt: “ Kauf bricht nicht Miete „. Bei einem befristeten Mietvertrag endet das Mietverhältnis normalerweise zum angegebenem Datum.

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Ist der Rücktritt von einem Mietvertrag nicht so einfach?

Der Rücktritt von einem Mietvertrag vor dem Einzug stellt sich nicht so einfach dar, wie viele es denken. Ob Mieter vom Mietvertrag zurücktreten und vor dem Einzug das Mietverhältnis bereits wieder beenden können, erläutert der nachfolgenden Ratgeber.

Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?

Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.

Kann man einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen?

Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis.

1: Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Dass der Mieter die Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr nutzen könne, sei ein Umstand, der im eigenen Risikobereich liege. Dieser Umstand dürfe sich jedoch nicht zu Lasten des Vermieters auswirken.

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Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung der Wohnung?

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter?

  • ausbleibende Mietzahlungen (Wiederholungsfall)
  • Zahlungsverzug und Mietrückstand.
  • Störung des Hausfriedens: Beleidigung, Lärm, Drogen, Gesundheitsgefährdung.
  • Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung.

Wie schreibe ich eine fristlose Kündigung als Mieter?

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Mieter], hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn] fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiter bestehendes Mietverhältnis nicht mehr tragbar wäre.

Welche Ausnahmen gibt es im Mietvertrag?

Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist.

Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben?

Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist.

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Ist ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit zulässig?

Ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit kann zulässig sein. Die Traumwohnung ist gefunden und jetzt muss nur noch der Mietvertrag unterschrieben werden. Beim Durchlesen fällt dann plötzlich eine Klausel ins Auge, die eine Mindestmietdauer festlegt.

Ist der Mietvertrag unbefristet?

Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.