Wer bescheinigt Behinderungsgrad?
Den Grad der Behinderung (GdB) prüfen Gutachter*innen des Versorgungsamtes. Beim Versorgungsamt stellen Sie auch den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.
Wie wird eine Behinderung anerkannt?
Der Schwerbehindertenausweis Mit einem GdB von mindestens 50 wird gleichzeitig die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 SGB IX ausgesprochen. Nur dieser Personenkreis erhält einen Schwerbehindertenausweis, der zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigt.
Warum sind Menschen behindert?
Behinderung: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher, ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Wer ist von Behinderung bedroht?
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Wer einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommt, der mindestens 50 beträgt, gilt als schwerbehindert, darunter als behindert. Für ein Merkzeichen gelten je nach Merkzeichen bestimmte Kriterien oder Befindlichkeiten des Antragstellers.
Wie lange dauert ein behinderungsbescheid?
Dann dauert es in der Regel bis zu drei Monate, bevor Sie Bescheid bekommen, wie hoch der Grad Ihrer Behinderung ist. Beträgt der Grad der Behinderung mehr als 50 \%, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. In dem Fall werden Sie aufgefordert, ein Passfoto an das zuständige Amt zu schicken.
Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
Wo und wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis? Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt. Die Adresse des zuständigen Amtes erfahren Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt. Den Antrag können Sie mit einem Antragsformular stellen.