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Wie hoch ist die Abfindung nach 15 Jahren?
Der Arbeitnehmer ist 50 Jahre oder älter und war mindestens 15 Jahre in dem Betrieb beschäftigt – dann kann die Abfindung bis zu 15 Monatsverdienste betragen. Der Mitarbeiter ist 55 Jahre oder älter und sein Arbeitsverhältnis bestand mindestens 20 Jahre – dann kann die Abfindung bis zu 18 Monatsverdienste betragen.
Wie hoch ist eine Abfindung nach 10 Jahren?
Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).
Wie hoch ist die Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Abfindung fällt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit in der Regel relativ hoch aus. Die Abfindungsformel, die üblicherweise herangezogen wird, lautet: Jahre der Betriebszugehörigkeit x halbes Bruttomonatsgehalt.
Wie gründet sich die Berechnung der Abfindung?
Auch in diesem Fall gründet sich die Berechnung der Abfindung unter anderem auf das Alter des gekündigten Arbeitnehmers und die Länge der Betriebszugehörigkeit. Hieraus kann durchaus ein Wert in Höhe von 18 Monatsgehältern (nicht netto, sondern brutto) entstehen.
Wie berechnet man die regelabfindung?
Die Regelabfindung berechnet sich auf der Basis des Bruttomonatsgehalts und den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Um die Höhe der Abfindung berechnen zu können muss der Arbeitnehmer überdies auch wissen, was genau zu dem Bruttomonatsgehalt gezählt wird. Das Bruttomonatsgehalt setzt sich aus dem Faktoren
Wie kann ich die Abfindungshöhe berechnen?
Fünftelregelung. Im Falle einer Kündigung und beim Auflösungsvertrag können Arbeitnehmer eine mögliche Abfindung berechnen, indem sie diese Faust-Formel anwenden: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt. Eine einfache Berechnung der Abfindungshöhe ermöglicht der online Abfindungsrechner.
Wie berechnen sie die Abfindung bei Kündigung?
Die Höhe der Abfindung bemisst sich in der Regel nach folgender Faustformel: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt. Abfindung berechnen bei betriebsbedingten Kündigung