Wann brauche ich eine Aufenthaltskarte?

Wann brauche ich eine Aufenthaltskarte?

Mit der Aufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach.

Wer bekommt eine Daueraufenthaltskarte?

Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Staatsangehörigen aus der EU oder dem EWR können die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen, wenn sie sich über einen Zeitraum von fünf Jahren mit der Bezugsperson ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Was ist Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarte?

Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung, kein Aufenthaltstitel, welche für den Familienangehörigen die Ausübung der durch das Unionsrecht zuerkannten Freizügigkeit feststellt. Sie ist, da bereits nach dem Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht für Familienangehörige besteht, deklaratorischer Natur.

Was ist eine deutsche Aufenthaltskarte?

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Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Wie lange gilt die Aufenthaltskarte?

Die „Aufenthaltskarte“ wird für die Dauer von fünf Jahren oder für die geplante kürzere Aufenthaltsdauer ausgestellt. Die Daueraufenthaltskarte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Wie lange wird die Aufenthaltskarte ausgestellt?

Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Was ist das deutsche Recht auf Aufenthaltskarte?

Das deutsche Recht sieht vor, dass die Unterlagen von der Meldebehörde entgegengenommen werden können, die sie an die Ausländerbehörde weiterleitet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU). Familienangehörigen, die selbst EWR-Bürger sind, wird keine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Wie können sie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte beantragen?

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Die „Aufenthaltskarte“ und die „Daueraufenthaltskarte“ müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte auch zum Download bereit.

Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?

Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.