Ist der Untermieter die Ansprechperson fur den Vermieter?

Ist der Untermieter die Ansprechperson für den Vermieter?

Wie bei einem im Vertrag nicht genannten Mitbewohner ist auch hier der Untervermieter die Ansprechperson für den Vermieter. Eine Vorgabe des Mietrechtsgesetzes ist, dass die Untermiete entsprechend dem Vollanwendungsbereich höchstens 150 Prozent von der Hauptmiete ausmachen darf. Die Betriebskosten können noch hinzugerechnet werden.

Kann man Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten?

Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll Soll jemand dauerhaft in Ihre Wohnung auch einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter, abgesehen von engen Familienangehörigen, den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten.

Kann der Vermieter die Erlaubnis Versagen?

Auch bekannte Straftäter oder Gewalttäter muss der Vermieter nicht akzeptieren. Außerdem darf er die Erlaubnis versagen, wenn der Wohnraum in Folge des Einzugs übermäßig belegt würde, z.B. weil der/die Lebenspartner /-Partnerin zu viele weitere Familienangehörige mit in die Wohnung bringen will.

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Was brauchen sie für die Aufnahme von Mitbewohnern in die Mietwohnung?

In vielen Fällen brauchen Sie für die Aufnahme, das Einziehen von Mitbewohnern in Ihre Wohnung, vorher die Erlaubnis des Vermieters. Das gilt nicht nur für die Aufnahme von Untermietern. Untermieterlaubnis – Erlaubnis zur Untervermietung Einzug eines Mitbewohners in die Mietwohnung – oft Erlaubnis des Vermieters notwendig

Wie geht’s mit dem Mietvertrag?

Schaue in deinen Mietvertrag. Wenn ihr beide im Mietvertrag eingetragen seid, kannst du deinen Mitbewohner nicht einfach so rauswerfen. Du wirst den Vermieter kontaktieren und um Hilfe bitten müssen, denn allein wirst du deinen Mitbewohner auf legalem Wege nicht los. Informiere dich über geltende Gesetze und Mietrecht.

Was ist eine Hauptmieterin oder ein Mitbewohner?

Eine Hauptmieterin oder ein Hauptmieter, der sich die Wohnung mit einem Mitbewohner teilt, ist für die Erstellung des Vertrages selbst verantwortlich. Er bleibt gegenüber der Vermieterin bzw. dem Vermieter der erste Ansprechpartner und haftet sowohl für sein Verhalten als auch für das des Mitbewohners.

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