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Wie viel kann ich meinem Mitarbeiter zahlen?
Achtung: Beitragsbemessungsgrenze Gehalt des Mitarbeiters zur prozentualen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angehoben und liegt für 2020 monatlich bei 4.687,50 €; 2021 bei 4.837,50 €.
Wie teilt sich der Gesamtbetrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel auf?
Der Arbeitnehmer muss den vollen Prozentsatz dabei nicht alleine bezahlen, sondern teilt sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber zahlen dabei also jeweils 7,3 \%. Arbeitnehmer können nicht arbeitende Familienmitglieder auch familienversichern lassen.
Wie kann ich das Gehalt eines Mitarbeiters berechnen?
Wer das Gehalt eines Mitarbeiters berechnen möchte, muss neben dem eigentlichen Bruttolohn weitere Faktoren ins Kalkül ziehen, die im Folgenden praxisnah vorgestellt werden sollen. Im Zuge der Einstellung neuer Mitarbeiter ist auch an die relevanten Schritte zur Anmeldung sowie die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen zu denken.
Welche Entgelttabelle gibt es für Angestellte des Bundes?
Für Angestellte des Bundes gibt es eine Gruppierung und Entgelttabelle nach dem TVöD Bund: Zusätzlich gibt es eine Entgelttabelle für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Den Anfang macht die Entgelttabelle TVöD VKA. Hier wird die Eingruppierung und Bezahlung in den Kommunen geregelt.
Wie müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen?
Nach dem EuGH-Urteil von Mai 2019 müssen alle Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen, nicht nur wie bisher die Überstunden. Um den Überblick über jedes einzelne Arbeitszeitkonto zu behalten, braucht es eine Zeiterfassung für die Eingabe.
Was ist bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zu beachten?
Im Zuge der Einstellung neuer Mitarbeiter ist auch an die relevanten Schritte zur Anmeldung sowie die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen zu denken. Und in strategischer Hinsicht gilt es, die Personalkosten als nicht unerhebliche Ausgabe betriebswirtschaftlich richtig einzuschätzen.