Was tun wenn der Chef kein Krankengeld zahlt?

Was tun wenn der Chef kein Krankengeld zahlt?

Verweigert der Arbeitgeber zu Unrecht die Lohnfortzahlung, erwirbt die Krankenkasse gleichzeitig gegen diesen einen Erstattungsanspruch. Arbeitnehmer haben neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit auch einen Anspruch auf Krankengeld.

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

In den ersten 6 Wochen deiner Erkrankung zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt – dabei handelt es sich um die übliche Lohnfortzahlung. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, wird diese Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst.

Kann der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen?

Zwar muss der Arbeitgeber also die Urlaubswünsche des Mitarbeiters berücksichtigen, wenn er Urlaub gewährt. Er kann jedoch den Urlaub auch dann festlegen, wenn der Arbeitnehmer keine Wünsche geäußert hat. Jedoch: Vor der einseitigen Festlegung bietet es sich regelmäßig an, die Wünsche des Arbeitnehmers zu erfragen.

LESEN SIE AUCH:   Wo sind Erdol und Erdgas entstanden?

Ist der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs erkrankt?

Eine Besonderheit gilt, wenn der Arbeitnehmer während des genehmigten und angetretenen Urlaubs erkrankt. Dann werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln?

Aus diesen Gründen kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln. Wird ein Attest ohne vorherige Untersuchung ausgestellt, kann der Arbeitgeber dieses anzweifeln. Wird darüber hinaus eine Krankmeldung mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt oder kündigt ein Mitarbeiter sein Kranksein beispielsweise nach einem Streit regelrecht an,

Kann ein Arbeitnehmer ständig vor oder nach dem Urlaub krank werden?

Meldet sich ein Arbeitnehmer ständig unmittelbar vor oder nach dem Urlaub krank oder verweigert die Untersuchung von einem medizinischen Dienst, kann der Chef ebenfalls erheblichen Zweifel an der ausgestellten AU äußern.