Inhaltsverzeichnis
Was geschieht bei der Arbeit und der Lohnzahlung?
Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt ihm Lohn. Arbeit und Lohnzahlung stehen daher in einem gegenseitigen Verhältnis. Welche Arbeit geleistet werden muss und welchen Lohn der Arbeitnehmer erhält, wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was aber geschieht, wenn die Leistung des Arbeitnehmers mangelhaft ist?
Kann der Arbeitgeber den Lohn für einzelne Mitarbeiter kürzen?
Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, kann er in der Regel nicht einfach den Lohn für einzelne Mitarbeiter per Vereinbarung kürzen.
Wie kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Gehalt abziehen?
Der Arbeitgeber kann das zu viel gezahlte Gehalt aber nicht einfach vom nächsten regulären Gehalt abziehen oder den Lohn sogar so lange einbehalten, bis die Schuld beglichen ist. Das ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?
Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).
Ist der Arbeitsvertrag Bestandteil des Versicherten Lohnes?
Zu beachten ist, dass im Arbeitsvertrag Bestandteile des versicherten Lohnes im BVG nicht ausgeschlossen werden können. Damit eine vertragliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültig ist, muss diese Vereinbarung zwingend im BVG-Reglement vorgenommen werden.
Welche Verschärfungen gibt es für die Arbeitslosen?
Eine Reihe geplanter Verschärfungen der „Zumutbarkeit“ wurde für die Arbeitslosen beschlossen. Dabei geht es meistens um den Zwang zur Annahme niedrig entlohnter und qualifizierter Jobs, die mittelfristig zu einer Entwertung der eigenen Ausbildung und zum Abstieg des Lohnniveaus führen.