Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen sind durch andere Institutionen abgedeckt?
Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundende Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines …
Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung?
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletzten-Übergangsgeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).
Welche Ereignisse sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und.
Hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht für eine Abfindungszahlung?
Dies zeigt, dass der Arbeitgeber ein Wahlrecht hat, ob er mit der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung für den Fall des „Klageverzichts“ anbieten will. Die Regelung des § 1a KSchG begründet also keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung.
Ist die Höhe der Abfindung gesetzlich geregelt?
Die Regelung des § 1a KSchG begründet also keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich geregelt in § 1a Abs. 2 KSchG und beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Was ist die Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag?
Die Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag kann frei verhandelt werden. Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. In der Praxis einigt man sich oft auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von einer halben Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr.
Ist eine Abfindung möglich?
Es hängt vom Einzelfall ab, ob dies möglich ist. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei einer Abfindung jedoch nicht an. Der Arbeitgeber darf sie daher auch nicht abziehen. Oft werden jedoch seitens der Arbeitgeber hierbei Fehler gemacht. So wird häufig die Abfindung gemeinsam mit dem letzten Gehalt abgerechnet und ausgezahlt.