Wie lange darf man Mitarbeiterdaten speichern?

Wie lange darf man Mitarbeiterdaten speichern?

So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.

Wann muss Arbeitgeber Daten löschen?

Sobald die Speicherung von keiner entsprechenden Rechtsgrundlage mehr gedeckt ist, sind die Daten zwingend zu löschen. Die Daten sind zur Anbahnung oder Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Der Arbeitgeber hat sonstige berechtige Interessen, die die Aufbewahrung rechtfertigen.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten betreffen ja auch Daten von Mitarbeitern. Reicht es aus, wenn ich z.B. im Anstellungsvertrag darauf hinweise, „dass Daten elektronisch verarbeitet werden“ und der Mitarbeiter mit dem Vertrag dem zustimmt.

Wie darf die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen?

Zweckbindung: Jeder Verarbeitung personenbezogener Daten muss ein bestimmter Zweck zugrunde liegen. Die Erhebung personenbezogener Daten darf nach Art. 5 Abs. 1b DSGVO ausschließlich für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erfolgen.

LESEN SIE AUCH:   In welchen Fallen kann ein Mietvertrag gekundigt werden?

Wie darf die Erhebung personenbezogener Daten erfolgen?

Die Erhebung personenbezogener Daten darf nach Art. 5 Abs. 1b DSGVO ausschließlich für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erfolgen. Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen gemäß Art. 5 Abs. 1c DSGVO dem Zweck angemessen und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Welche Grundsätze gelten beim Datenschutz am Arbeitsplatz?

Die Grundsätze der höchstmöglichen Datensparsamkeit sowie der Zweckgebundenheit gelten auch beim Datenschutz am Arbeitsplatz. Mitarbeiter haben ein grundsätzliches Recht auf Auskunft bezüglich der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten zu seiner Person.