Was passiert bei Verstossen gegen das AGG?

Was passiert bei Verstößen gegen das AGG?

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen. Ferner kann der Benachteiligte grundsätzlich Ersatz des durch die Benachteiligung entstandenen Schadens verlangen.

Was passiert wenn der Arbeitgeber gegen das AGG verstößt?

Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.

Was ist die Diskriminierung von verboten?

Verboten ist Diskriminierung insbesondere. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. bei der Festsetzung des Entgelts. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen. bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung. beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen. bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.

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Wie können sie sich gegen Diskriminierungen wehren?

Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren. Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer Ar­beit­er­kammer oder Fachgewerkschaft nach. Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Welche Personen sind geschützt vor Diskriminierung?

Personen, die aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal aufweist, benachteiligt werden, sind ebenso vor Diskriminierung geschützt: Beispiel: Eine Frau wird aufgrund der ethnischen Herkunft ihres Mannes benachteiligt. Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren.

Was ist der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt?

Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle sieben Diskriminierungsgründe. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz vor Diskriminierung auf Bundesebene eingeschränkt: Es sind nur die Diskriminierungsgründe Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung geschützt.