Kann mein Arbeitgeber mich mit meinem Smartphone abhoren?

Kann mein Arbeitgeber mich mit meinem Smartphone abhören?

Wann dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter abhören und wann nicht? Grundsätzlich unterliegt das Abhören von Telefonaten am Arbeitsplatz dem Fernmeldegeheimnis und ist aus diesem Grund verboten. Eine Ausnahme liegt laut Arbeitsrecht jedoch dann vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer seine Zustimmung gegeben hat.

Was darf man mit dem Diensthandy?

Reine Diensthandys, die nicht für die private Nutzung freigegeben wurden, darf der Arbeitgeber vollumfänglich überwachen. Es ist ihm erlaubt, Telefonate mitzuhören, E-Mails mitzulesen sowie gespeicherte Dateien wie Fotos, Videos, Textdateien und Tonaufnahmen einzusehen.

Wie darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten?

Wie wir oben gesehen haben, darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verbieten. Etwas anderes ist es in den Pausen. Hier wird es schwieriger, dem Arbeitnehmer das Handy komplett zu untersagen. Die Pausenzeiten gehören dem Arbeitnehmer und grundsätzlich darf er allein entscheiden, was er in dieser Zeit macht.

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Warum darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten?

Sofern der Gebrauch des Smartphones noch nicht zu einer betrieblichen Übung geworden ist, darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit ohne weiteres verbieten – und das gleich aus mehreren Gründen.

Welche Regelungen gelten für Handys während der Arbeitszeit?

Es gelten folgende Regelungen: Ein Arbeitgeber darf das Nutzen von Handys für private Zwecke während der Arbeitszeit verbieten. Ein solches Verbot fällt unter das sogenannte Weisungsrecht eines Arbeitgebers. Eine Ausnahme stellen unbezahlte Pausen dar. Hier dürfen Sie Ihr Handy bedenkenlos nutzen.

Wie lange ist die Arbeitszeit mit dem Handy vertretbar?

Angestellte sollten es jedoch nicht übertreiben und die Arbeitszeit mit dem Handy verschwenden – Arbeitsrechtler halten bis zu zehn Minuten pro Tag für vertretbar. Sonst wird ihnen das Recht möglicherweise entzogen.