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Woher kommt der Beamtenstatus?
Die Ursprünge des Beamtentums liegen im Beginn der Entwicklung des Staatswesens. Im Alten Ägypten, den orientalischen Staaten, im Indien des Altertums, im Alten China und im Römischen Reich gab es bereits Beamte. Die frühen Beamten waren zudem einem absoluten Herrscher verpflichtet.
Wann wurde das Beamtentum in Deutschland eingeführt?
Die Gesetzgebung in den Einzelstaaten war Vorbild für die Reichsgesetzgebung nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871. Die Rechtsverhältnisse der Beamten wurden erstmals umfassend mit dem Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 geregelt.
Warum wurde das Lebenszeitprinzip eingeführt?
Mit dem Lebenszeitprinzip soll dem Beamten die persönliche Unabhängigkeit gegeben werden, die für eine sachorientierte Arbeit notwendig ist. Nur in Ausnahmefällen können andere Beamtenverhältnisse begründet werden.
Welche Berufe sind für Beamte geeignet?
Im Allgemeinen sind diese Beschäftigten nur als Beamte bekannt. „Beamter“ ist aber kein Beruf, sondern vielmehr ein Berufsstatus. Für die Beamtenlaufbahn sind alle Berufe geeignet, für die im öffentlichen Dienst Bedarf besteht. Unter den Begriff „Beamte“ fallen viele verschiedene Berufe, die so unterschiedlich wie interessant sein können.
Wie werden die Bezüge der Beamten geregelt?
In den Bezügetabellen werden die verschiedenen und unterschiedlichen Grundgehälter der Besoldungsgruppen geregelt. Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, dann wird dessen Besoldung anteilig ausgezahlt. Die Grafik gibt den Eintritt in den Ruhestand bei Beamten wieder.
Wie viele Beamte beschäftigen sich im öffentlichen Dienst?
Bund, Länder und Kommunen beschäftigen derzeit etwa zwei Millionen Beamte im öffentlichen Dienst. Im Allgemeinen sind diese Beschäftigten nur als Beamte bekannt. „Beamter“ ist aber kein Beruf, sondern vielmehr ein Berufsstatus. Für die Beamtenlaufbahn sind alle Berufe geeignet, für die im öffentlichen Dienst Bedarf besteht.
Was sind die Amtsbezeichnungen der Bundesbeamten?
Die Amtsbezeichnungen der Bundes- und Landesbeamten sind in Deutschland die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, die ein Beamter innehat. Im Vorbereitungsdienst führen die Beamten auf Widerruf keine Amtsbezeichnung (da ihnen noch kein Amt übertragen wurde), sondern eine Dienstbezeichnung.