Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?

Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?

Es muss einen Grund geben, wenn der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters zugreift. Zudem dürfen dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels sowie zur Erfüllung des Zwecks zur Verfügung stehen (z.B. eine Weiterleitung der E-Mails durch den Mitarbeiter selber).

Wie misslich ist die Lage des Arbeitgebers beim E-Mail-Account?

Besonders misslich ist die Lage des Arbeitgebers, wenn dieser die private Nutzung des E-Mail-Accounts gestattet hat. Vor der Abwägung der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Interessen stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber den strengen Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses unterliegt.

Ist der Zugriff auf den E-Mail-Account gedeckt?

Zum anderen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Zugriff auf den E-Mail-Account von einer Erlaubnisnorm gedeckt ist. Bisher herrscht unter den Rechtswissenschaftler die Ansicht, dass der Arbeitgeber zum Anbieter von TK-Diensten wird, wenn er seinen Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mail ermöglicht.

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Wie muss der Zugriff auf das E-Mail-Postfach erfolgen?

Nahezu in jedem Fall muss der Mitarbeiter über den Zugriff informiert werden. Der Zugriff auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters muss nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen, am Besten im Beisein des Datenschutzbeauftragten.

Wie folgen E-Mails einem bestimmten Muster?

Wie bei Briefen auf Papier, folgen E-Mails einem bestimmten Muster. Da alle Leser diese Norm kennen und erwarten, sollten auch Sie Ihre digitalen Briefe entsprechend strukturieren. Damit erleichtern Sie es Ihren Lesern, den Überblick in Ihrem Text zu behalten. Am Anfang jeder E-Mail steht die gern ignorierte Betreffzeile.

Ist der Arbeitgeber berechtigt am Zugriff auf den E-Mail-Account?

Hiernach muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Zugriff auf den E-Mail-Account haben. Erneut ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich: Eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers gegen diejenigen des Geschäftsführers oder Vorstandes muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Wie schreiben sie E-Mails richtig?

Schritt für Schritt zu einer guten E-Mail – so schreiben Sie richtig E-Mails: Wählen Sie einen aussagekräftigen Betreff für Ihre E-Mail. Verwenden Sie eine angemessene Begrüßung / Anrede. Nennen Sie zuerst die wichtigsten Informationen. Vermitteln Sie Ihre Inhalte kompakt und wohlstrukturiert.

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