Inhaltsverzeichnis
Wann kann eine Marke gelöscht werden?
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist (§ 49 MarkenG).
Ist der Name rechtlich geschützt?
Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.
Ist die Anmeldung einer Marke unbefugt?
Die Anmeldung einer Marke gibt dem Markeninhaber gemäß Markenrecht das alleinige Recht an der Verwendung und Verwertung der Marke. Demnach hat der Inhaber bei einer Markenrechtsverletzung einen verschuldungsunabhängigen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer, der die Marke unbefugt nutzt.
Was bietet das Markenrecht an?
Das Markenrecht bietet einem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke. Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke. Der Markeninhaber kann zivil- und strafrechtliche Ansprüche geltend machen: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.
Was sind die Begriffe Markenzeichen und Marken?
In der Literatur und im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Warenzeichen“ und „Marke“ allerdings noch häufig synonym verwendet. Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion).
Wie entsteht der Markenschutz durch die Eintragung der Marke?
In erster Linie entsteht der Markenschutz durch die Eintragung der Marke. In vielen Staaten wie Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein regeln dies nationale Patentämter.