Wer bekommt eine BaFin ID?
Jeder Mitarbeiter erhält eine eigene BaFin -ID. Dem einmal angezeigten Mitarbeiter ist seine BaFin -ID dauerhaft zugeordnet, die auch für weitere Erstanzeigen ( z.B. nach Wechsel des anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens) verwendet werden soll.
Wie viele Mitarbeiter hat die BaFin?
2.552
Dezember 2016 beschäftigte die BaFin insgesamt 2.552 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.577) an ihren beiden Standorten in Bonn (1.882) und Frankfurt am Main (670).
Wie bekomme ich eine BaFin Lizenz?
Für eine erfolgreiche Beantragung der BaFin-Lizenz benötigt der Antragsteller eine Mindestausstattung an Kapital. Je nach geplanter Geschäftstätigkeit schwankt der Mindestbetrag zwischen 50.000 Euro für Finanzdienstleistungsinstitute und 25.000.000 Euro, wenn das Pfandbriefgeschäft betrieben werden soll.
Wen prüft BaFin?
Die BaFin beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel und ist hier auch zuständig für den kollektiven Verbraucherschutz.
Wie geht es bei der Anlageberatung?
So geht es bei der Anlageberatung um „die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen“. In der Regel werden bei der Anlageberatung individuelle Beratungsdienstleistungen für Kunden in den Bereichen der Geld- und Kapitalanlage erbracht sowie damit verbundene Ratschläge und Empfehlungen abgegeben.
Wie kann ein Kundenberater sich registrieren lassen?
Damit sich ein Kundenberater registrieren lassen kann, hat er gemäss Art. 29 Abs. 1 FIDLEG den Nachweis hinreichender Kenntnisse über die Verhaltensregeln des FIDLEG sowie über das notwendige Fachwissen für seine Tätigkeit zu erbringen.
Was ist eine gewerbsmässige Anlageberatung?
Die gewerbsmässige Anlageberatung stellt eine Finanzdienstleistung dar und wird entsprechend vom neuen FIDLEG erfasst (Art. 3 lit. c und d FIDLEG). Der Anlageberater gehört unter dem FIDLEG in die Kategorie der Kundenberater.
Was gilt für Kundenberater aus der Schweiz?
Die Eintragungspflicht gilt auch für Kundenberater aus dem Ausland, welche grenzüberschreitend in der Schweiz tätig werden wollen. Nicht der Registrierungspflicht unterliegen Kundenberater, die bei inländischen, prudenziell beaufsichtigten Finanzdienstleistern angestellt sind (z.B. Angestellte von Banken und Wertpapierhäusern).