Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer haftet bei Schäden durch Medikamente?
- 2 Was ist frei zugängliche Arzneimittel?
- 3 Welche Arzneimittel sind grundsätzlich frei verkäuflich?
- 4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Medikamente stellen zu können?
- 5 Wie kann ich Medikamentenverweigerung oder Nichteinnahme dokumentieren?
- 6 Wie kann man den Vorrat an Medikamenten verwalten?
Wer haftet bei Schäden durch Medikamente?
Der Arzneimittelhersteller haftet dem Patienten für nicht mehr vertretbare schädliche Wirkungen, die ein Medikament bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hervorruft (sogenannter Arzneimittelfehler). Das ist zum Beispiel die fehlende Hinweis des Herstellers auf bekannte schädliche Nebenwirkungen des Medikaments Vioxx.
Was ist frei zugängliche Arzneimittel?
1 Definition Freiverkäufliche Arzneimittel sind gemäß § 44 AMG Arzneimittel, die von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Sie werden deshalb auch als „apothekenfrei“ bezeichnet.
Wer darf die Medikamente richten?
Grundsätzlich darf jeder ein Medikament verabreichen, allerdings nur im Notfall. In der Regel obliegt die Verabreichung dem geschulten Fachpersonal der Pflege bzw. dem Arzt. Zu beachten sind auch die Vorgaben zur Darreichungsform.
Wie erkenne ich freiverkäufliche Arzneimittel?
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig” oder „verschreibungspflichtig”.
Welche Arzneimittel sind grundsätzlich frei verkäuflich?
Bestimmte Wirkstoffe (und somit auch Pflanzen, die diese enthalten) sind immer apothekenpflichtig, während andere grundsätzlich auch im Einzelhandel verkauft werden dürfen. Ein Magen- und Darmtee aus Schafgarbenkraut, Anis, Fenchel und Kümmel ist beispielsweise freiverkäuflich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Medikamente stellen zu können?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der behandelnde Arzt muss eine Verordnung ausstellen.
- Es muss eine Indikation vorliegen, die eine Verordnung berechtigt.
- Der Patient ist nicht mehr in der Lage, die Medikamente selbst zusammenzustellen bzw.
Wer darf bedarfsmedikation verabreichen?
Die Pflegefachkraft darf also nicht an jeden Heimbewohner, der Kopfschmerzen hat, einfach so eine Kopfschmerztablette aushändigen. Etwas anderes ist es, wenn der Arzt bestimmte Medikamente als Bedarfsmedikation deklariert. Dann darf die Pflegefachkraft dieses Medikament je nach Befinden des Heimbewohners verabreichen.
Wie kann ich den Zeitpunkt der Medikamentengabe dokumentieren?
Zeitpunkt der Medikamentengabe in der ärztlichen Anordnung und im Medikamentenblatt dokumentieren, die Nichtgabe stets mit einer „0“ dokumentieren, z. B. 1-0-0-1 (für alle verbindliche Schreibweise!) Die Bestellung und Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt gemäß Standard.
Wie kann ich Medikamentenverweigerung oder Nichteinnahme dokumentieren?
Bei Medikamentenverweigerung bzw. Nichteinnahme wird dieses im Verlaufsblatt / Behandlungsverlauf/ Verordnung Durchführungsnachweis dokumentiert und der Arzt umgehend informiert. Alternativ sind das Stellen im Nachtdienst und die Überprüfung im Frühdienst möglich (zeitversetztes 4-Augen-Prinzip).
Wie kann man den Vorrat an Medikamenten verwalten?
Über die App kann man zusätzlich den Vorrat an Medikamenten verwalten, so dass man jederzeit weiß, wann man ein neues Rezept benötigt. Die MedPlaner App (für Android und iOS) hilft bei der Erinnerung an die Medikamenteneingabe ebenfalls weiter. Auch sie ist kostenlos erhältlich und kann den Pflegealltag vereinfachen.
Wie sollte man bei der Stellung von Medikamenten schützen?
Denn bei der Stellung von Medikamenten kann die Pflegefachkraft unter Umständen mit freigesetzten Wirkstoffen in Kontakt kommen. Daher muss sie beim Richten von Medikamenten mindestens folgende Schutzmaßnahmen einhalten: Vor und nach dem Stellen von Medikamenten Hände desinfizieren. Arbeitsfläche reinigen und desinfizieren.