Warum sollte ihr Arbeitgeber mit der rechtswidrigen Überwachung aufhören?
Ihr Arbeitgeber müsste umgehend mit der rechtswidrigen Überwachung aufhören und noch fortwirkende Beeinträchtigungen beseitigen. Die rechtswidrige Überwachung kann unter Umständen dazu führen, dass Sie Ihrem Arbeitsplatz fern bleiben dürfen, bis die Überwachung eingestellt ist.
Was sind die Rechte des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz?
Datenschutz am Arbeitsplatz: “Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer?”. Der Arbeitnehmerdatenschutz gibt in § 32 BDSG jedem Arbeitgeber besondere Pflichten auf. Unter den Begriff “Arbeitnehmerdatenschutz” fallen grundsätzliche Ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die vom Arbeitgeber zu berücksichtigen sind.
Welche Rechte haben sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer?
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wichtige Rechte vor, die Sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer haben: Allgemeines Auskunftsrecht des Betroffenen: Sie dürfen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten – und damit auch Ihre Personalakte – jederzeit einsehen. Die Inhalte muss der Arbeitgeber streng vertrauliche behandeln.
Was ist eine rechtswidrige Überwachung?
Die rechtswidrige Überwachung kann unter Umständen dazu führen, dass Sie Ihrem Arbeitsplatz fern bleiben dürfen, bis die Überwachung eingestellt ist. Wäre dies notwendig, blieben Sie zwar der Arbeit fern, allerdings unter Fortzahlung Ihres Gehalts. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Arbeitsverweigerung nur das äußerste Mittel ist.
Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?
Das dürfte unter den wohl ohnehin in der Unterzahl befindlichen, überwachungswilligen Arbeitgebern den Großteil abschrecken . Doch grundsätzlich untersagt ist die Überwachung von Mitarbeitern dennoch nicht. Wie weit sie gehen darf und unter welchen Umständen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch heimlich überwachen dürfen, lesen Sie im Folgenden.
Warum haben Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überwachung am Arbeitsplatz?
Arbeitgeber haben dabei grundsätzlich keinen Anspruch darauf, auch in den privaten Lebensbereich ihrer Mitarbeiter einzugreifen oder vorzudringen. Das bedeutet: Die Überwachung am Arbeitsplatz – selbst wenn unter rechtlichen Gesichtspunkten erlaubt –, muss an der Grenze zur Privatsphäre regelmäßig Halt machen.