Welche Art von Werbung ist verboten?

Welche Art von Werbung ist verboten?

Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Untersagt ist die belästigende Werbung. Unter diesen Begriff fällt u. a. die unerwünschte Telefon-, Telefax-, E-Mail- und SMS-Werbung. Die unzumutbar belästigende Werbung ist in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.

Ist vergleichende Werbung in Deutschland erlaubt?

Lange Zeit war vergleichende Werbung in Deutschland prinzipiell verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch nach der Anwendung einer europäischen Richtlinie gilt der umgekehrte Grundsatz: Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt und nur in Ausnahmefällen verboten.

Was versteht man unter vergleichende Werbung?

Aufgrund der konstitutiven Neufassung des UWG im Jahre 2004 wird vergleichende Werbung definiert als Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht. Vergleichende Werbung in diesem Sinn ist grundsätzlich zulässig.

Warum ist vergleichende Werbung verboten?

Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2000 infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/114/EG per Vollharmonisierung ins Gegenteil verkehrt – heute ist vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise verboten.

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Ist die vergleichende Werbung unzulässig?

In solchen Fällen wird die vergleichende Werbung häufig nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässig sein. Beispiel : Im Fall des KG Berlin hatte die Beklagte bekannte Markenparfüme, für deren Vertrieb die Klägerin eine exklusive Lizenz besaß, imitiert und diese Imitationen beworben.

Was heißt „Vergleich“?

„Vergleich“ heißt: Der Werbende stellt einen erkennbaren Bezug zwischen mindestens zwei Wettbewerbern, dessen Produkten oder deren sonstigen Verhältnissen her. Kurz: Eine Werbung bezieht sich erkennbar auf einen Wettbewerber. Es reicht dabei, dass eine Äußerung sich nur mittelbar auf einen Wettbewerber bezieht (EuGH, Urteil vom 18.