Welches Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht?

Welches Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist der Teil der Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.

Welche Stellung hat das Arbeitsrecht im Deutschen Rechtssystem?

So erklärt sich auch das Arbeitsrecht als bes. Teil der Rechtsordnung. Öffentliches Recht ist Arbeitsrecht immer, wenn es die Beziehungen zwischen den Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, regelt oder im Bereich des Arbeitsschutzes.

Was fällt unter das Individualarbeitsrecht?

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Zum Individualarbeitsrecht gehören zum Beispiel: der Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags, befristeter Arbeitsvertrag)

Was versteht man unter Kollektivarbeitsrecht?

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmenden. Die/Der einzelne Arbeitnehmende wird nicht direkt adressiert, sondern „ihre/seine“ Vertretungsorgane wie z.B. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft.

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Was ist das Wirtschaftsrecht?

Das Wirtschaftsrecht sorgt für den gesetzlichen Rahmen und für einen fairen Interessenausgleich. Es beinhaltet alle Vorschriften, welche den Wirtschaftsprozess in seiner Gesamtheit sowie die wirtschaftlichen Tätigkeiten einzelner Akteure regeln.

Wie sind die Grundrechte im arbeitsrechtlichen Arbeitsrecht anzuwenden?

Allerdings sind die Grundrechte bei der Auslegung und Wertung von arbeitsvertraglichen Regelungen und unbestimmten Rechtsbegriffen mittelbar anzuwenden ( mittelbare Drittwirkung der Grundrechte ). Die wichtigsten Grundrechte im Arbeitsrecht sind Menschenwürde (Art. 1 GG), Freiheit der Person (Art. 2 GG), Gleichheitsgrundsatz (Art.

Was ist das Individualarbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht besteht aus dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber.

Ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral?

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral. Der Wirtschaftsverfassung wird allerdings durch die Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats, der Grundrechte und der Demokratie ein Rahmen gegeben.