Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie lange ist eine einweilige Anordnung befristet?
- 2 Was darf das Gericht von der Anhörung des Kindes absehen?
- 3 Warum befragt das Gericht den Antragsgegner nicht?
- 4 Welche Rechtsmittel gibt es gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss?
- 5 Ist ein einstweiligen Beschluss des Familiengerichts möglich?
Wie lange ist eine einweilige Anordnung befristet?
Die Dauer der einweiligen Anordnung ist befristet. Meist befristen die Gerichte diese auf 6 Monate. Bei weiteren Zuwiderhandlungen kann eine Verlängerung beantragt werden.
Was darf das Gericht von der Anhörung des Kindes absehen?
Ausnahmsweise darf das Gericht von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen absehen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde. Anmerkung: zur Entscheidung, Andreas Frank, in: FF 2019, 83
Was sind die Kosten einer einstweiligen Anordnung im gewaltverfahren?
Kosten der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Die Kosten eines Gewaltschutzverfahrens muss grundsätzlich die Partei zahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wegen Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, dann wird das Kostenrisiko insoweit aufgefangen .
Warum befragt das Gericht den Antragsgegner nicht?
In der Regel befragt das Gericht den Antragsgegner nicht, bevor es eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung erlässt – der Antragsteller muss dem Beschuldigten folglich nicht entgegentreten.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss?
Ein Rechtsmittel gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss gibt es nicht. Es kann lediglich ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt werden. Das Gericht wird dann einen nichtöffentlichen Termin bestimmen. Zu diesem Termin werden keine Zeugen geladen.
Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft?
Als wesentliche Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Es muss ein dringender Tatverdacht und 2. ein Haftgrund gegen den Beschuldigten vorliegen.
Ist ein einstweiligen Beschluss des Familiengerichts möglich?
Ein Rechtsmittel gegen den einstweiligen Beschluss des Familiengerichts gibt es nicht. Auf Antrag wird jedoch ein Termin durchgeführt werden und das Gericht entscheidet dann noch einmal neu.