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Was ist eine Annahme BGB?
1. Annahme eines Vertragsangebots: Erklärung, mit der eine Person ihr Einverständnis mit einem Angebot (im Gesetz: „Antrag“) ausdrückt. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme (§§ 145, 146 BGB).
In welcher Frist muss ein Angebot angenommen werden?
Der Kunde muss es auf dem gleichen Weg annehmen, wie es versendet wurde: Ein telefonisches Angebot muss sofort, eines per Fax oder E-Mail am gleichen Tag und ein briefliches Angebot innerhalb höchstens einer Woche (Postlaufzeit + Überlegungsfrist) angenommen werden; sonst ist es erloschen.
Was ist Annahme und Antrag?
Allgemeines. Das gesamte Vertragsrecht geht davon aus, dass ein Vertrag (wie etwa der Kaufvertrag des Alltags) durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Diese Willenserklärungen heißen Angebot (rechtlich als „Antrag“ bezeichnet) und Annahme.
Was ist eine Angebotsannahme durch den Kunden?
Was ist eine Angebotsannahme durch den Kunden? Mit der schriftlichen Bestätigung seines Auftrags nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers an. Damit kommt der Vertrag zustande.
Wie kann die Annahme des Angebots erfolgen?
Die Annahme des Angebots kann entweder durch Willenserklärung oder Willensbetätigung erfolgen. Die Annahme durch Willenserklärung kann entweder ausdrücklich oder konkludent erfolgen.
Wie kann ich ein Angebot annehmen?
Der Empfänger könnte das Angebot quasi mit einem einfachen „Ja“ annehmen. Mit dem Begriff Angebot wird also die Willenserklärung umschrieben, die in der Regel von einem Geschäftspartner hinsichtlich eines Vertragsschlusses abgegeben wird.
Ist die Annahme des Angebots Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag möglich?
Annahme des Angebots als Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag Die Annahme des Angebots kann entweder durch Willenserklärung oder Willensbetätigung erfolgen. Die Annahme durch Willenserklärung kann entweder ausdrücklich oder konkludent erfolgen.