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Welche Vertragsstrafe ist vom Hauptunternehmer zu zahlen?
Die vom Hauptunternehmer zu zahlende Vertragsstrafe stellte seiner Ansicht nach einen konkreten Schaden dar, der dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge entsprechend, als ursächliche Folge der von der Subunternehmerin von dieser zu verantwortenden Verspätung der Fertigstellung der Bauarbeiten zu vertreten war ( Schadenersatz ).
Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?
Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.
Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?
Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Auftragsausführung?
Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung zusätzliche wirtschaftliche, soziale, umweltbezogene, innovationsbezogene oder beschäftigungspolitische Anforderungen stellen.
Was sind wichtige Gründe für eine auftragnehmerkündigung?
Als wichtige Gründe für eine Auftragnehmerkündigung sind in der VOB/B u.a. genannt: fehlende Auskünfte über den voraussichtlichen Baubeginn nach § 5 Abs. 2 VOB/B. Bei einem BGB-Vertrag ist ebenfalls die Mitwirkung des Bestellers nach § 642 Abs. 1 BGB erforderlich bzw. der Besteller oder Verbraucher dazu verpflichtet.
Ist eine vertragliche Grundlage ein Gebührenanspruch?
1. Beim Fehlen einer vertraglichen Grundlage kommt ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht. 2. Bei der Bestimmung des Umfangs der Vergütung gilt auch insoweit § 7 RVG.
Was ist ein Auftrag im rechtlichen Sinne?
Bei einem Auftrag im rechtlichen Sinne gemäß der §§ 662 ff. BGB handelt es sich hingegen um „jedes rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigwerden.“ Damit handelt es sich bei dem Auftrag um ein Auffangtatbestand, der regelmäßig vom (Bau-)Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag abzugrenzen…