Wer regelt das unterbringungsgesetz?

Wer regelt das unterbringungsgesetz?

Voraussetzungen. Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn „bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet“ sind. Sie regeln die Befugnisse von Polizei, Ordnungsämtern, Sozialpsychiatrischen Diensten und rechtlichen Betreuern.

Was regelt das Unterbringungsgesetz?

Das Unterbringungsgesetz gilt seit 1991. Es regelt den zwangsweisen Aufenthalt von psychisch erkrankten Menschen an einer psychiatrischen Abteilung. „Unterbringung“ bedeutet, dass die Patientin oder der Patient die psychiatrische Abteilung nicht bzw. nur mit ärztlicher Zustimmung verlassen darf.

Was wird im Unterbringungsgesetz geregelt?

Das Unterbringungsgesetz regelt auf Länderebene die freiwillige oder zwangsweise Unterbringung von Patienten; diese müssen unter einer diagnostizierten schweren psychischen Erkrankung leiden und durch akute Eigen- (beispielsweise Suizid) oder Fremdgefährdung auffallen.

Wie soll ein psychisch-Kranken-Hilfegesetz registriert werden?

Nach Plänen für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) soll polizeilich registriert werden, wer zwangsweise untergebracht wurde oder nachweislich eine Gefahr für andere darstellt. Ein Gesetz, das Ärzte im Sinne der Gefahrenabwehr zum Einfangen und Festhalten von angeblichen Gefährdern missbrauche, sei ein Missbrauch der Psychiatrie.

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Was sind die psychisch-Kranken-Gesetze?

Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn „bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet“ sind. Sie regeln die Befugnisse von Polizei, Ordnungsämtern, Sozialpsychiatrischen Diensten und rechtlichen Betreuern.

Was ist eine psychiatrische Diagnose?

Eine wissenschaftliche/medizinische Untersuchung, die jegliche behauptete Diagnose einer psychiatrischen Störung bestätigt, und das Recht, jegliche psychiatrische Diagnose einer psychischen „Krankheit“ anzufechten, die medizinisch nicht belegt werden kann. 2.

Kann ich eine psychische Erkrankung mitnehmen?

Wenn Sie es wünschen, können Sie natürlich auch eine Person Ihres Vertrauens in das Gespräch mitnehmen. Das kann der Arzt oder Therapeut im Fall einer psychischen Erkrankung nur dann verweigern, wenn er durch die Anwesenheit dieser Person die Behandlung selber gefährdet sieht. In der Regel wird er aber Ihrem Wunsch gerne nachkommen.