Wo durfen Heilmittel erbracht werden?

Wo dürfen Heilmittel erbracht werden?

Heilmittel dürfen an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch solche Dienstleister erbracht werden, die durch die GKV zugelassen sind (§ 124 SGB V). Die weiteren Beziehungen zwischen der GKV und den Leistungserbringern von Heilmitteln sind in § 125 SGB V geregelt.

Wer zahlt Heilmittel?

Werden Heilmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der Patient muss in der Regel Zuzahlungen in Höhe von 10 € pro Verordnung plus 10 \% der Heilmittelkosten leisten. Die Behandlungsmenge ist abhängig von der Indikation.

Was wird mit der Heilmittel Richtlinie geregelt?

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den …

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Wer darf Heilmittel erbringen?

Nur ausgebildete Leistungserbringer dürfen Heilmittel-Behandlungen für gesetzlich Versicherte erbringen. Zumeist absolvieren Heilmittelerbringer eine dreijährige schulische Ausbildung an staatlich anerkannten Berufsfachschulen. Inzwischen gibt es auch einige Hochschulen, die eine universitäre Ausbildung anbieten.

Was gehört zu den Heilmitteln?

Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Podologie, der Ergotherapie und der Ernährungstherapie. …

Welche Heilmittel sind in der Heilmittel-Richtlinie geregelt?

Das Nähere hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie geregelt. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Podologie, der Ergotherapie und der Ernährungstherapie. Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Welche Heilmittel sind verordnungsfähig?

Welche Heilmittel verordnungsfähig sind, ist in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Im sogenannten Heilmittelkatalog, der Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist, sind einzelnen Erkrankungsbildern Heilmittel zugeordnet, die verordnet werden können.

Was ist die Rechtsgrundlage der Heilmittelversorgung?

Rechtsgrundlage der Versorgung der Krankenversicherten mit Heilmitteln ist der § 32 SGB V. Um was es sich bei Heilmitteln handelt, definiert das Gesetz nicht, es gibt aber dem Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag, Näheres zur Heilmittelversorgung in einer Richtlinie nach § 92 SGB V zu bestimmen.

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Was ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie?

Wesentlicher Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist der Heilmittelkatalog. Er beschreibt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen (Diagnosegruppen) im Verordnungsfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen. Der Heilmittelkatalog gilt als Leitfaden zur Verordnung.